Was in meinem Buch „Anmerkungen für Golfreisende“nicht steht…
Er habe mein Buch Anmerkungen für Golfreisende gelesen, meinte jemand. Wäre ja ganz nett, aber über ‚Business auf dem Golfplatz‘ stände nichts drin. „Wo doch Trump sein ganzes Business auf seinen Golfplätzen abwickeln würde, wolle er darüber eigentlich mehr wissen.
„Das Buch wurde vor der Trump-Wahl veröffentlicht und ist für den Urlaub gedacht“, stotterte ich, „und im Urlaub sollten auch die Geschäfte mal Urlaub machen, oder?“
„Trotzdem. Schreib‘ doch mal etwas über Business auf dem Golfplatz. Man hört darüber so viel“, insistiere mein Anrufer.
„Das hängt vielleicht damit zusammen, dass die angeblichen Riesen-Geschäfte oft Riesenpleiten werden“, trumpfte ich auf und hatte dabei eine dunkle Visionen von Trumps künftiger Regentschaft (die sich dann ja auch bewahrheiten sollten).
Über Geschäfte auf dem Golfplatz habe ich während der letzten 20 Jahre Golfschreiberei tatsächlich kaum ein Wort verloren. Warum auch? Soll ich jemandem erklären, wie man das scheue Reh, den Kunden, auf dem sattgrünen Fairway anpitcht? Oder andersrum: Wie man sich Anlageveruntreuer und Versicherungsfritzen von Leib hält?
Gemäß Etikette soll man auf dem Golfplatz niemandem auf den Keks gehen. Weder der Ehefrau mit Belehrungen, noch einem Mitspieler durch Akquisitionsversuche. Das bedeutet: Wer am Abschlag eines Par 3 über Wasser sein IPad auspackt, um ein Bauherrenmodell zu erläutern, sollte schwimmen können! Ist doch klar, oder? Was soll ich da dazu noch schreiben?
Aber gut: Weil die vielfältigen Freizeitaktivitäten der Golfinteressierten zu wenig Zeit für das Golfspiel lassen, hat der DGV den Light-Golfer erfunden, um die immer größer werdenden Defizite der Golfclubs mit ‚Frischfleisch‘ aufzufüllen, wie der Golflehrer seine Grobmotoriker liebevoll bezeichnet.
Was das mit Business auf dem Golfplatz zu tun hat?
Nun, das ist Golf-Business und das erste, was Anfänger kennenlernen, wenn sie in die Fänge eines Clubmanagers geraten, dem das Wasser bis zum Hals steht. Aber mit ‚Geschäften auf dem Golfplatz‘ ist natürlich etwas anderes gemeint. Ich durfte vor etlichen Jahren lauschen, als der Kanadier Gerry T. Kierans von mgtopen.com in einem Seminar über die „Does & Don’ts des Business Golf“ referierte.
Soweit ich mich entsinne, bestand die Etikette des „Biz Golf“ aus 35 Punkten und an erster Stelle, meinte Gerry, müsse man die Golfregeln kennen!
Mit einem Geschäftspartner auf dem Platz ist das Handy tabu, man solle nicht rauchen und das Cart fährt der Gastgeber. Niemals quatschen, wenn ein anderer schlägt, immer flott spielen, keinesfalls über Politik diskutieren (zumindest nicht mit Trump), nicht über den Platz schimpfen und schon gar nicht über die lahme Ente im vorderen Flight (könnte die Ehefrau des Geschäftspartner sein). Saufen, fluchen und Schläger schmeißen…auch dabei sollte man sich im Griff haben.
Gerrys 35 Punkte schließen damit, dass man seinem Mitspieler auf der 18 auch dann die Hand gibt, wenn er keinen Fondsanteil zeichnet. Dass man ihm das dann auf der nächsten Runde heimzahlt, indem man zum Beispiel im Rückschwung nach den Kosten seiner Scheidung fragt, hat Gerry nicht erwähnt.
Über Combat-Golf, wie sublime Methoden des Killer-Matchplay genannt werden, steht in meinen „Anmerkungen über Golfreisende“ übrigens auch nichts drin, weil das Buch der Entspannung dienen soll.
Einen schönen Urlaub wünscht
Eugen Pletsch